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   OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31479
OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19 (https://dejure.org/2020,31479)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.10.2020 - 11 U 175/19 (https://dejure.org/2020,31479)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 11 U 175/19 (https://dejure.org/2020,31479)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB a.F. § 651c Abs. 1; BGB a.F. § 651d Abs. 1; BGB a.F. § 651d Abs. 2; BGB a.F. § 638 Abs. 3; ZPO § 138 Abs. 3
    Minderung des Reisepreises wegen Fluglärms; Umfang der Pflicht des Reiseveranstalters, auf Reisemängel hinzuweisen; Umfang der Minderung des Reisepreises bei Umzug in ein anderes Zimmer innerhalb des Hotels

  • RA Kotz

    Reiseveranstalter - Hinweispflicht über negative Umstände der gebuchten Reiseunterkunft

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag / Fluglärm / Mangelbehaftetes Hotelzimmer

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Veranstalter muss ausdrücklich auf negative Umstände der Unterkunft hinweisen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen Reiseveranstalter, Reisende vor Vertragsschluss über negative Umstände der gebuchten Reiseunterkunft hinzuweisen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hotelanlage in Flughafennähe - Reiseveranstalter muss auf negative Umstände wie nächtlichen Fluglärm deutlich hinweisen

  • reiserechtfuehrich.com (Leitsatz)

    Veranstalter muss ausdrücklich auf Negatives der Unterkunft wie Fluglärm hinweisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wechsel des Hotelzimmers stellt als bloße Unannehmlichkeit allein kein Reisemangel dar - Für Vorliegen eines Reisemangels ist konkreter Zeitpunkt des Umzugs und Entfernung des neuen vom alten Zimmer wichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 23
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • AG Düsseldorf, 15.12.1995 - 41 C 12609/95

    Hotelzimmer statt Appartement und Verspätung des Rückflugs berechtigen zur

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19
    Entscheidend müssen aus Sicht des Senats immer die Umstände des Einzelfalles sein (so offenbar auch AG Köln, Urteil vom 3. November 2005 - 122 C 235/05, juris Rn. 35; AG Hannover, Urteil vom 25. September 1996 - 542 C 19761/95, juris Rn. 1; AG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 1995 - 41 C 12609/95, RRa 1996, 78, die jeweils die konkrete Minderungsquote anhand der dortigen Umstände des Einzelfalles begründet haben).

    Schließlich ist auch eine Umzugszeit von "ca. einer Stunde" nicht dergestalt, dass allein deshalb, ohne Berücksichtigung der weiteren Umstände des Einzelfalles, von einem Reisemangel auszugehen sein müsste (vgl. dazu auch AG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 1995 - 41 C 12609/95, RRa 1996, 78, wonach "10 - 30 Minuten unerheblich" seien).

  • LG München I, 22.11.1995 - 25 O 11073/95
    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19
    Entscheidend müssen aus Sicht des Senats immer die Umstände des Einzelfalles sein (so offenbar auch AG Köln, Urteil vom 3. November 2005 - 122 C 235/05, juris Rn. 35; AG Hannover, Urteil vom 25. September 1996 - 542 C 19761/95, juris Rn. 1; AG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 1995 - 41 C 12609/95, RRa 1996, 78, die jeweils die konkrete Minderungsquote anhand der dortigen Umstände des Einzelfalles begründet haben).

    Schließlich ist auch eine Umzugszeit von "ca. einer Stunde" nicht dergestalt, dass allein deshalb, ohne Berücksichtigung der weiteren Umstände des Einzelfalles, von einem Reisemangel auszugehen sein müsste (vgl. dazu auch AG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 1995 - 41 C 12609/95, RRa 1996, 78, wonach "10 - 30 Minuten unerheblich" seien).

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19
    Maßgeblich für die Leistungspflicht ist danach das Leistungsversprechen im Katalog und bei der Buchung, und zwar im Allgemeinverständnis des nicht auslandserfahrenen Reiseinteressenten (BGH, Urteil vom 12. März 1987 - VII ZR 37/86, juris Rn. 60).

    Für seine Auffassung spricht aus Sicht des Senats Folgendes: Bereits der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. März 1987 (VII ZR 37/86, juris Rn. 59, 60) in Bezug auf Abweichungen der Reiseleistungen vom inländischen Standard ausgeführt, dass der Reiseveranstalter diese möglichst konkret zu schildern habe (Hervorhebung durch den Senat).

  • BGH, 08.02.2022 - X ZR 97/20

    Inanspruchnahme der Veranstalterin einer Flugpauschalreise wegen Reisemängeln auf

    Das Berufungsgericht (OLG Celle, RRa 2021, 62 = MDR 2021, 23) hat, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, im Wesentlichen ausgeführt:.
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